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Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Dialysezentrums
Ausgabe:

Ärztenews

Aktuelles zur steuerlichen Behandlung selbst getragener Gesundheitsaufwendungen

Neues Steueränderungsgesetz enthält Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für heilbehandelnde Berufe ...mehr

Anfertigen einer Tumorstatistik

Eine urologische Gemeinschaftspraxis übermittelte nach Zustimmung der Patienten regelmäßig Meldungen von Tumordiagnosen ...mehr

Körperschaftsteuerpflicht eines ausgegliederten Krankenhauslabors

Ein Krankenhausträger hatte eine GmbH gegründet, die für die eigenen Krankenhäuser Laborleistungen erbrachte. ...mehr

Wechsel von einer Gemeinschafts- in die Einzelpraxis

Arztgemeinschaftspraxen, meist in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ...mehr

Einkommensteuer-Richtlinien 2012

Erleichterungen beim Nachweis von Krankheitskosten ...mehr

Gewinnermittlung 2013

Mit dem Ende des Kalenderjahres endet für den Arzt/die Ärztin regelmäßig auch das Steuerjahr. ...mehr

Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Dialysezentrums

Dialysezentrum steuerfrei? Die Finanzverwaltung begründet dies mit der Auslegung des Begriffs der „Pflegebedürftigkeit“. ...mehr

Kulturlinks

Die multimediale Neuinszenierung der erfolgreichen Zirkusshow ist auf Tournee. ...mehr

Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Dialysezentrums

Dialyse

Dialysezentrum steuerfrei?

Streitig war bisher, ob ein ambulantes Dialysezentrum unter die Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen fällt (§ 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG. Die Finanzverwaltung hat in einer Verfügung diese Frage verneint (Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 02.09.13, G 1410-2011/0004).

Begründung

Die Finanzverwaltung begründet dies mit der Auslegung des Begriffs der „Pflegebedürftigkeit“. Eine solche würde bei Dialysepatienten nicht vorliegen, da die Dialyse lediglich die ausgefallene Nierenfunktion ersetzen würde.

Klageverfahren

Die Auffassung der Finanzverwaltung ist aktuell Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht Münster (Az. 9 K 106/12). Ärztinnen und Ärzte können daher in vergleichbaren Fällen gegen den Gewerbesteuerbescheid Einspruch einlegen.

Stand: 29. November 2013

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0