Steuerberatung und steuerliche Gestaltungsberatung
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten, übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses, gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Finanzbehörden.
Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie gerne Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik zu korrigieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.
Laufende Steuerberatung
- Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
- Laufende Buchhaltung und Lohnbuchführung
- Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
- Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
- Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
- Vertretung vor der Finanzbehörde und im Finanzstrafverfahren
- Laufende Information über steuerliche Änderungen
Sonderberatung
- Planung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
- Gründung und Führung von Privatstiftungen
- Consulting bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen
Sonstige Beratung und Serviceleistungen
- Sanierungsberatung
- Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Beratung bei der optimalen Rechtsform aus steuerrechtlicher Sicht
- Steuerplanung und Strategieentwicklung
- Steuergutachtliche Tätigkeiten
- Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
- Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
- Begleitung bei Bankgesprächen
Jahresabschlüsse nach HGB
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.
Bilanzpräsentation
Wir bereiten die Präsentation Ihrer Bilanz verständlich auf und präsentieren grafisch ansprechend über Videobeamer!
Rascher Überblick:
Statt vieler Zahlen sind die wichtigsten Fakten grafisch aufbereitet und ohne "Fachchinesisch" erläutert.
Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte:
Alle Auswertungen werden grafisch aufbereitet und bei der Präsentation animiert dargestellt.
Der Blick in die Zukunft:
Wie können Sie es schaffen, im nächsten Jahr eine bessere Benotung zu erreichen (oder 20.000 EUR mehr Gewinn zu erzielen)? Dies erfahren Sie anhand des Chancenrechners.
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: