zum Inhalt
design by atikon.com
Datenschutz

Social Media

Bereitschaftszeitvergütung
Ausgabe:

Ärztenews

Umsatzsteuer für ästhetische Operationen

Umsatzsteuerfrei bei Krankheit oder Verletzung ...mehr

Musik in der Zahnarztpraxis

GEMA unterliegt vor dem BGH ...mehr

Steuerliche Beurteilung von Pflegekräften

Hauspflege als gewerbliche Tätigkeit ...mehr

Bereitschaftszeitvergütung

Mindestlohn nicht zwingend ...mehr

Zahnaufhellungen

Bleaching als Teilleistung der Heilbehandlung umsatzsteuerfrei ...mehr

Überlassung von Operationsräumen

Eine freiberufliche Anästhesistin hat anderen Ärzten ihre Operationsräume samt Ausstattung für ambulante Operationen vermietet. ...mehr

Gewinnmindernde Rückstellungen für Honorarrückforderungen

Ärztinnen und Ärzte, die ihren steuerpflichtigen Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln lassen, können für bestimmte Verpflichtungen Rückstellungen bilden. ...mehr

Kulturlinks

Aktuelle Festivals und kulturelle Veranstaltungen. ...mehr

Bereitschaftszeitvergütung

Frau vor Uhr

Mindestlohn nicht zwingend

Bereitschaftszeiten

Arbeitnehmer müssen sich in Bereitschaftszeiten an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufnehmen zu können. In Bereitschaftszeiten überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung. Bereitschaftszeiten müssen dennoch vergütet werden.

Rettungsdienst

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst müssen dabei nicht zwingend in Höhe des Mindestlohnes vergütet werden, wenn tarifvertragliche Bestimmungen andere Vergütungssätze vorsehen. Das Arbeitsgericht (AG) Aachen hat namentlich die „tarifvertraglichen Bestimmungen im Abschnitt B des Anhangs zu §9 TVöD zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in den Leitstellen“ für weiterhin anwendbar erklärt (Urteil vom 21.04.2015, 1 Ca 448/15h). Streitig war, ob einem Rettungssanitäter für jede Stunde Bereitschaftszeit eine zusätzliche Vergütung von € 8,50 zu zahlen sei. Das Gericht verneinte dies.

Stand: 28. August 2015

geschützter Mandantenbereich
Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0