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Aufwendungen für Shaolin-Kurse
Ausgabe:

Ärztenews

Erweiterte Honorarverteilung an Ärztinnen und Ärzte

Sonderbezüge zählen zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit ...mehr

Ärztlich verordneter Saunabesuch

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei ärztlicher Verordnung ...mehr

Kooperation mit Pflegeheim

Finanzverwaltung unterwirft Honorar der Umsatzsteuerpflicht ...mehr

Burn-out-Kurse

Umsatzsteuerpflicht ohne ärztliche Verordnung ...mehr

Aufwendungen für Shaolin-Kurse

Kein Betriebsausgabenabzug ...mehr

Heileurythmie ist außergewöhnliche Belastung

Zwangsweise entstehende Aufwendungen, die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen nicht entstehen ... ...mehr

Steuerfalle Gewerbesteuer

Es war eine zivilrechtlich ganz normale Gestaltung, die die Ärzteschaft in die Gewerbesteuerfalle tappen ließ. ...mehr

Kulturlinks

Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine. ...mehr

Aufwendungen für Shaolin-Kurse

Einkommenssteuerformular

Kein Betriebsausgabenabzug

Betriebsausgaben

Als Betriebsausgaben gelten Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG). Eine selbstständige Zahnärztin hatte einen sogenannten Shaolin-Kurs auf Mallorca besucht und die Aufwendungen als „Fortbildungskosten“ geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an.

Fortbildungsreisen

Das Finanzgericht Köln folgte der Auffassung der Finanzverwaltung. Die Zahnärztin konnte nicht genügend darlegen, dass die Befriedigung ihrer privaten Interessen nahezu ausgeschlossen war. Dies sei Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug (FG Köln, Urt. v. 14.11.2013, 10 K 1356/13). Schlechte Karten hat der Arzt/die Ärztin regelmäßig dann, wenn die Veranstaltungsunterlagen einen ausschließlich fachlichen Charakter der Veranstaltung nicht erkennen lassen. Ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab für den beruflichen/privaten Anteil ließ sich nicht finden.

Ärztekammer

Für die betriebliche Veranlassung einer Fortbildungsmaßnahme spricht auch nicht der Umstand, dass die Ärztekammer (im Streitfall die Zahnärztekammer) Fortbildungspunkte vergibt, was im Streitfall der Fall war.

Stand: 26. August 2014

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Peter Fischernich Steuerberatung, Standort Giselastraße 26, 80802 München, +49 89 2777579-0